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Abbuchungsverfahren - das bedeutet für Sie: kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen, kein Überwachen von Zahlungsterminen, kein lästiger Mahnbrief, kein Säumniszuschlag und kein Risiko (Sie können jede ausgeführte Abbuchung durch Ihre Bank stornieren lassen und jederzeit die uns erteilte Ermächtigung widerrufen.).
Die Abbuchungsermächtigung als PDF-Dokument zum Download:
Bankeinzugsermächtigung (PDF)
ab 01.01.2018
Hebesatz Grundsteuer A (Landwirtschaft) | 340 v.H. |
Hebesatz Grundsteuer B | 360 v.H. |
Hebesatz Gewerbesteuer | 360 v.H. |
ab 01.01.2016
1. Hund | 96,00 EUR |
2. Hund und jeder weitere Hund je | 252,00 EUR |
Zwingersteuer | 168,00 EUR |
Für eine Kindergartenbetreuung innerhalb der verlängerten Öffnungszeiten von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr gelten ab dem 1. September 2019 folgende Elternbeiträge:
Für die Ganztagesbetreuung von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr gelten folgende Beiträge:
Sofern der Ganztagesbetreuungsbetrag niedriger als der Kernzeitenbetreuungsbetrag ausfällt, wird die Kernzeitenbetreuungsgebühr als Mindestbetrag festgesetzt.
Änderungen bezüglich der An- oder Abmeldung sind künftig nur noch zum 1.9. und zum 1.3. des jeweiligen Jahres möglich (s. auch Kindergartenordnung).
Bei Kindergartenkindern fällt der Beitrag für die Ganztagesbetreuung zusätzlich zum jeweils geltenden Kindergartenbeitrag an.
Bei Kindergartenkindern: Zusätzlich zum Kindergartenbeitrag Bei Grundschulkindern: Zusätzlich zum Beitrag für die Kernzeitenbetreuung
Im Beitrag für die Ferienbetreuung sind auch die Unkosten für Bastelmaterial, kleinere Ausflüge und andere Aktivitäten enthalten. Bei größeren Ausflügen wird evtl. ein zusätzlicher Unkostenbeitrag erhoben.
Hinweise:
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10er-Karte Erwachsene | 30,00 EUR |
10er-Karte Kinder, Jugendliche | 15,00 EUR |
Jahreskarte Erwachsene | 34,00 EUR |
Jahreskarte Kinder, Jugendliche | 17,00 EUR |
Familienkarte 1(1 Erziehungsberechtigte/r mit Kind/ern) | 40,00 EUR |
Familienkarte 2(2 Erziehungsberechtigte/r mit Kind/ern) | 55,00 EUR |
Allgemeiner Hinweis:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre erhalten einen ermäßigten Tarif. Schwerbehinderte, Schüler über 18, Studenten, Wehrdienst- und Zivildienstleistende zahlen bei Vorlage entsprechender Ausweise einen ermäßigten Preis wie Kinder und Jugendliche. Kinder unter 4 Jahre sind frei.
Wasserzins (Frischwassergebühr) | 2,00 EUR/m³ |
Zählergebühr monatlich Wasserversorgungsbeitrag (gemäß 3. Abschnitt Wasserversorgungssatzung) | 1,50 EUR 3,60 EUR/m² Nutzungsfläche |
Schmutzwassergebühr | 2,95 EUR/m² |
Niederschlagsgebühr je m² versiegelte Fläche | 0,45 EUR/m² |
Kanalbeitrag | 5,10 EUR/m² Nutzungsfläche |
Klärbeitrag | 1,10 EUR/m² Nutzungsfläche |
Abwassersatzung (PDF) |
Schlamm aus Kleinkläranlagen | 21,60 EUR/m³ |
Abwasser aus geschlossenen Gruben | 2,16 EUR/m³ |
Kassenverwalterin
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-16
Fax: 07191 82557
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