Gemeinde Burgstetten

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Bodenrichtwerte in Burgstetten

Durchschnittlicher Wert

Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 für die Feststellungserklärung zur Grundsteuer für Burgstall, Erbstetten und Kirschenhardthof

Weitere Informationen

Frau Maierhöfer

Bauamtsleiterin
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-20
Fax: 07191 82557
E-Mail schreiben

Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr