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Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die nachträgliche Anbringung von zusätzlicher Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden
Die Förderung erfolgt nur für die Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenhülle von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1984 baurechtlich genehmigt wurden. Die Berechnung des Förderbetrags ist auf die "effektive Dämmstoffstärke" bei einer WLG 040 bezogen.
Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn sich nach einer qualifizierten Energieberatung herausstellt, dass folgende Verbesserungen des Wärmeschutzes erreicht werden können:
Wärmedämmung der Außenwand | |
Mindestdämmstoffstärke 12 cm | 7,00 EUR/qm |
je cm zusätzlicher Dämmung | 0,25 EUR/qm |
Förderhöchstbetrag | 10,00 EUR/qm |
Dämmung des Daches | |
Mindestdämmstoffstärke 20 cm | 12,00 EUR/qm |
je cm zusätzlicher Dämmung | 0,50 EUR/qm |
Förderhöchstbetrag | 15,00 EUR/qm |
Kellerdecke | |
Mindestdämmstoffstärke 8cm | 4,00 EUR/qm |
je cm zusätzlicher Dämmung | 0,25 EUR/qm |
Förderhöchstbetrag | 5,00 EUR/qm |
Wärmedämmende Verglasung | 12,00 EUR/qm |
Maßgeblich für die Berechnung des Förderbetrags ist bei der Dämmung der Außenwand und des Daches die Fläche der zu dämmenden wärmeübertragenden Gebäudehülle; Fensterflächen unter 1 qm (lichte Rohbaumasse) werden übermessen. Ausnahmen von der Mindestdämmstärke sind möglich, wenn trotzdem die Dämmwirkung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 040 erreicht wird.
Bei der Ermittlung der "effektiven Dämmstoffdicke" können bei Dämmstoffen mit geringeren Wärmeleitfähigkeiten die tatsächlichen Dämmstoffstärken auf die "effektive Dämmstoffstärke" bei einer WLG 040 umgerechnet werden. Bei wärmedämmender Verglasung die Fläche des lichten Rohbaumaßes.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen 250,00 EUR übersteigen (Bagatellgrenze). Die maximale Förderhöhe pro Objekt beträgt insgesamt für ein Ein- und Zweifamilienhaus 1.500,00 EUR, für ein Mehrfamilienhaus 3.000,00 EUR. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich.
Bauamtsleiterin
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-20
Fax: 07191 82557
E-Mail schreiben
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Unser Planet hat begrenzte Ressourcen - und der Mensch versucht "nachhaltig" zu wirtschaften. "Nachhaltigkeit" bezeichnet Entwicklungsstrategien, die Bedürfnisse von heutigen und zukünftigen Generationen berücksichtigen.