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Leider gehen regelmäßig Beschwerden darüber ein, dass Hundehalter nicht dafür sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Der Hundehalter ist dafür verantwortlich, dass der Hundekot unverzüglich, in einem Beutel in den dafür vorgesehenen Mülleimer, beseitigt wird!
Wer die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und läuft Gefahr, bei Anzeige ein Bußgeld bis zu 500 Euro bezahlen zu müssen. Besonders ärgerlich ist es, wenn die „Tretminen“ auf Friedhöfen vorgefunden werden. Generell ist es nicht gestattet, Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf den Friedhof zu nehmen.
Folgend haben wir alle Standorte der Hundekotmülleimer im Gebiet Burgstetten aufgelistet:
Bürgermeisteramt Burgstetten
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-0
Fax: 07191 82557
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Im Bereich "Rathausservice" haben wir "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.