Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsgebiet Burgstall

 

 

Um die Sanierungsmaßnahmen zu fördern hat der Gemeinderat die folgenden Grundsätze beschlossen :

Erneuerungsmaßnahmen: Umnutzung: 25 % der förderfähigen Kosten Obergrenze 40.000 € je Objekt,

zusätzlich 10.000 € für jede weitere Wohneinheit Modernisierung: 25 % der förderfähigen Kosten

Obergrenze 25.000 € je Objekt, zusätzlich 10.000 € für jede weitere Wohneinheit Ordnungsmaßnahmen:

Abbruchmaßnahmen: 80 % der Abbruchkosten max. 30.000 €

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maierhöfer, E-Mail: ursula.maierhoefer(@)burgstetten.de

Tel.: 07191/9585-20.