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Corona-Regelungen in der aktuell geltenden Alarmstufe:
In Baden-Württemberg wurde die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Land Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/alarmstufe-gilt-voraussichtlich-ab-17-november-2021/
In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt.
Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, d. h. für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises bzw. eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.
Alle gültigen Corona-Verordnungen können Sie auf folgeden Seiten nachlesen:
Übersicht Verordungen Land Baden-Württemberg: Hier
Übersicht Verordungen vom Sozialministerium Baden-Württemberg: Hier
Akutelle Risikogebiete (RKI): Robert-Koch-Institut
Informationen zum Coronavirus im Rems-Murr-Kreis (RMK COSIMA-App, Fallzahlen etc.): Hier
Wichtige Informationen für die Gemeinde Burgstetten:
Formular für den Rathausbesuch (mit Rückseite)
Helfende Hände in Zeiten des Corona-Virus
Allgemeingültige Hinweise:
LINK für Schnelltest – Anmeldung
Mein Schnelltest ist positiv - was muss ich jetzt tun? Stand: 04.11.2021
Mein PCR-Test ist positiv - was muss ich jetzt tun? Stand: 04.11.2021
Land richtet Hotline für Menschen mit psychischen Belastungen ein
Corona-Hotline für Unternehmen geschaltet
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-19
Fax: 07191 82557
E-Mail schreiben
Erreichbarkeit:
täglich 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und Mo, Di, Do von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie mittwochs von 15:00 Uhr - 18:30 Uhr.
Im Bereich "Rathausservice" haben wir "typische Lebenslagen" und Anliegen zusammengefasst, um Sie bereits im Vorfeld zu informieren und Ihnen den Behördengang zu erleichtern.