Gemeinde Burgstetten

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Förderungskriterien

Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die nachträgliche Anbringung von zusätzlicher Wärmedämmung an bestehenden Gebäuden

Die Förderung erfolgt nur für die Verbesserung des Wärmeschutzes der Außenhülle von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1984 baurechtlich genehmigt wurden. Die Berechnung des Förderbetrags ist auf die "effektive Dämmstoffstärke" bei einer WLG 040 bezogen.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn sich nach einer qualifizierten Energieberatung herausstellt, dass folgende Verbesserungen des Wärmeschutzes erreicht werden können:

  1. Dämmung der Außenwand auf der Außenseite
  2. Kellerdecke (Untergeschossdecke)
    Die Stärke der Dämmschicht muss mindestens 8 cm betragen. Eine eventuell schon bestehende Trittschalldämmung darf nicht mitgerechnet werden.
  3. Dach/Decken gegen Außenluft
    Die Stärke der Dämmschicht muss mindestens 20 cm betragen. Hinweise zu den Dämmsystemen mit Gefachen (z.B. Sparrendächer)
    Der Holzanteil (bzw. der Anteil des schlechter wärmedämmenden Materials) darf bei einer 20 cm starken Wärmedämmung maximal 15 % betragen. Die Wärmeleitfähigkeit des schlechter dämmenden Materials darf maximal 4 Mal höher liegen als die des Dämmstoffes, d.h. keine Stahlträger oder ähnliches.
    Bei größeren Holzanteilen sind die Dämmschichten so zu erhöhen, dass der K-Wert des Bauteils den zuvor genannten Anforderungen entspricht. Hinweis zu den Dämmaufbauten mit vollflächigen Dämmschichten: Bei Dach-/Deckenkonstruktionen ohne schlecht dämmende Anteile (z.B. Flachdächer, Böden von nicht ausgebauten Dachgeschossen) beträgt die Mindestdämmstoffdicke 16 cm (bezogen auf Stoffe mit WLG 040).
  4. Der Festlegung der Dämmschichtstärken liegt eine Wärmleitfähigkeit von Dämmstoffen der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 040 zugrunde. Bei Verwendung von Dämmstoffen mit hiervon abweichender Wärmeleitfähigkeit muß mindestens die gleiche Dämmwirkung erreicht werden. Dies ist vom Antragsteller schriftlich nachzuweisen.
  5. Wärmedämmende Verglasung
    Der Wärmedurchgangskoeffizent der Verglasung darf nicht größer sein als 1,3 W/qm K (incl. Rahmen).
    Der g-Wert des Glases, der Gesamtenergiedurchlassgrad, muss mindestens 60 % betragen bzw. größer sein.
  6. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen bei denen
    • FCKW-haltige Materialien
    • Polyurethanplatten
    • PU-Ortschäume (Polyurethan) oder
    • UF-Ortschäume (Harnstoff- Formaldehyd) verwendet werden.

Art Umfang und Höhe der Förderung

Wärmedämmung der Außenwand 
Mindestdämmstoffstärke 12 cm7,00 EUR/qm
je cm zusätzlicher Dämmung0,25 EUR/qm
Förderhöchstbetrag 10,00 EUR/qm
  
Dämmung des Daches 
Mindestdämmstoffstärke 20 cm12,00 EUR/qm
je cm zusätzlicher Dämmung0,50 EUR/qm
Förderhöchstbetrag15,00 EUR/qm
  
Kellerdecke 
Mindestdämmstoffstärke 8cm4,00 EUR/qm
je cm zusätzlicher Dämmung0,25 EUR/qm
Förderhöchstbetrag5,00 EUR/qm
Wärmedämmende Verglasung12,00 EUR/qm

Weitere Details

Maßgeblich für die Berechnung des Förderbetrags ist bei der Dämmung der Außenwand und des Daches die Fläche der zu dämmenden wärmeübertragenden Gebäudehülle; Fensterflächen unter 1 qm (lichte Rohbaumasse) werden übermessen. Ausnahmen von der Mindestdämmstärke sind möglich, wenn trotzdem die Dämmwirkung der Wärmeleitfähigkeitsgruppe WLG 040 erreicht wird.

Bei der Ermittlung der "effektiven Dämmstoffdicke" können bei Dämmstoffen mit geringeren Wärmeleitfähigkeiten die tatsächlichen Dämmstoffstärken auf die "effektive Dämmstoffstärke" bei einer WLG 040 umgerechnet werden. Bei wärmedämmender Verglasung die Fläche des lichten Rohbaumaßes.

Eine Förderung wird nur gewährt, wenn die Gesamtkosten der zu fördernden Maßnahmen 250,00 EUR übersteigen (Bagatellgrenze). Die maximale Förderhöhe pro Objekt beträgt insgesamt für ein Ein- und Zweifamilienhaus 1.500,00 EUR, für ein Mehrfamilienhaus 3.000,00 EUR. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung eines Zuschusses besteht nicht. Die Gewährung eines Zuschusses ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln möglich.

Weitere Informationen

Frau Maierhöfer

Bauamtsleiterin
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-20
Fax: 07191 82557
E-Mail schreiben

Erreichbarkeit:

Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Lexikon der Nachhaltigkeit

Unser Planet hat begrenzte Ressourcen - und der Mensch versucht "nachhaltig" zu wirtschaften. "Nachhaltigkeit" bezeichnet Entwicklungsstrategien, die Bedürfnisse von heutigen und zukünftigen Generationen berücksichtigen.

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