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Um die Sanierungsmaßnahmen zu fördern hat der Gemeinderat die folgenden Grundsätze beschlossen :
Erneuerungsmaßnahmen: Umnutzung: 25 % der förderfähigen Kosten Obergrenze 40.000 € je Objekt,
zusätzlich 10.000 € für jede weitere Wohneinheit Modernisierung: 25 % der förderfähigen Kosten
Obergrenze 25.000 € je Objekt, zusätzlich 10.000 € für jede weitere Wohneinheit Ordnungsmaßnahmen:
Abbruchmaßnahmen: 80 % der Abbruchkosten max. 30.000 €
Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Maierhöfer, E-Mail: ursula.maierhoefer(@)burgstetten.de
Tel.: 07191/9585-20.
Bauamtsleiterin
Rathausstraße 18
71576 Burgstetten
Fon: 07191 9585-20
Fax: 07191 82557
E-Mail schreiben
Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Unser Planet hat begrenzte Ressourcen - und der Mensch versucht "nachhaltig" zu wirtschaften. "Nachhaltigkeit" bezeichnet Entwicklungsstrategien, die Bedürfnisse von heutigen und zukünftigen Generationen berücksichtigen.