Gemeinde Burgstetten

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Klein aber fein -

so präsentiert sich die Ortsbücherei Burgstetten im Rathaus in Erbstetten

Die Bücherei befindet sich im Untergeschoss im alten Rathaus (Außenstelle) im Ortsteil Erbstetten. Sie ist eine Einrichtung der Gemeinde Burgstetten und für jedermann zugänglich. Es stehen fast 4000 Medien bereit, die alle kostenlos entliehen werden können.

Vom Bilderbuch, über Lesefutter für Grundschüler, spannende Bücher für Jugendliche bis hin zu Romanen und Sachbüchern  für Erwachsene bietet die Ortsbücherei für jeden etwas. Dieses Medienangebot wird ergänzt durch Hörkassetten, CD-ROM-Lernspiele für Kinder und verschiedene Spiele für die ganze Familie.

Für Kindergarten- und Schulkinder werden regelmäßig Lese- und Bastelnachmittage angeboten. Außerdem werden- zusammen mit der Grundschule und den Kindergärten - Autorenlesungen organisiert.

Leihfristen und Mahngebühren

Leihfristen:
Buch: Leihfrist 4 Wochen, Verlängerung 3mal
CD:    Leihfrist 2 Wochen, Verlängerung 2mal
Spiel: Leihfrist 2 Wochen, Verlängerung 2mal

Weihnachts– und Osterbücher: 2 Wochen, keine Verlängerung

Mahngebühren:
Mahngebühr pro Medium, pro Woche 0,50 €

Bei Fragen wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten an Frau Bareiter oder an Frau Nagy, Fon: 07191 954321 oder schreiben Sie eine E-Mail.

Öffnungszeiten der Ortsbücherei

Die Bücherei hat wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet!

Mittwochs 16.00 – 18.30 Uhr

Freitags    16.00 – 18.00 Uhr

Es gelten weiter die Abstands – und Hygieneregel sowie die 3-G-Regel. Schüler gelten als getestet. 
Termine müssen vorher nicht vereinbart werden. Ihre Kontaktdaten werden von uns erfasst und nach vier Wochen gelöscht.

Wir haben viele neue Bücher für Kinder und Erwachsene und freuen uns auf ihren Besuch!

Judith Nagy und Heike Bareiter

Weitere Informationen

Ortsbücherei

im Ortsteil Erbstetten Hauptstraße 35 07191/954321

E-Mail schreiben

Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Nationalbibliothek

Hier wird deutsches Kultur-
gut zentral gesammelt: Jeder Verleger in Deutschland ist verpflichtet, zwei Exemplare seiner Veröffentlichungen an Die Deutsche National-
bibliothek (DNB) abzugeben.

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